Jobsharing - „Kooperation und Anstellung: Das geht - und das geht nicht“
Eine Informations- und Diskussionsveranstaltung des Ausschusses Ambulante
Versorgung der Psychotherapeutenkammer Berlin*
Montag, 20.03.2017 / 19:30 – 21:30 Uhr / Psychotherapeutenkammer Berlin/
Kurfürstendamm 184/ 10707 Berlin
Die GKV-Versorgung ist bekanntermaßen stark reguliert und formalisiert:
Wer teilnehmen und psychotherapeutische Leistungen erbringen und abrechnen
darf, entscheidet der Zulassungsausschuss.
Erlaubt sind neben der Einzelpraxis der Zusammenschluss zu
Berufsausübungsgemeinschaften sowie der Betrieb medizinischer
Versorgungszentren.
Außerdem dürfen zugelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Kolleginnen und Kollegen anstellen.
Unterschiedlichste Gestaltungsvarianten in der Praxis (wie das „Jobsharing“)
nehmen die zuständigen Behörden und Gerichte aktuell verstärkt ins Visier.
Insbesondere Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen, Gewerbesteuer
oder Honorarrückforderungen durch die KV drohen!
Für diese Veranstaltung konnte der Rechtsanwalt und Fachanwalt für
Medizinrecht Dr. Thomas Willaschek als Referent gewonnen werden.
Anhand von Praxisbeispielen berichtet er über Recht, Realitäten und richtige
Vertragsgestaltung.
Wir freuen uns darauf, Sie auf dieser spannenden Veranstaltung – mit
reichlich Gelegenheit zu Fragen und Diskussion –
begrüßen zu dürfen!
*Die Veranstaltung wurde mit 2 Fortbildungspunkten zertifiziert und ist
kostenfrei.
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ACHTUNG: Aufgrund der begrenzten Platzanzahl bitten wir um frühzeitige
Anmeldung unter:
veranstaltungen@psychotherapeutenkammer-berlin.de
Ort: sychotherapeutenkammer Berlin - Kurfürstendamm 184, 10707 Berlin