Die DGPT informierte über eine Änderung in der Psychotherapie-Vereinbarung:
Für das Muster PTV 7 entfällt bereits ab dem 01. Oktober 2016 der Durchschlag „b“. Diesen mussten psychotherapeutisch Tätige bisher an die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung (KV) senden. Da diese die entsprechenden Angaben zu den genehmigten Therapiestunden auch durch die Abrechnungsdaten erhält, kann zukünftig auf den Durchschlag PTV 7b verzichtet werden. Wir begrüßen diese bürokratische Entlastung. Alte Vordrucke können noch aufgebraucht werden.