Zuschläge sollen auch ausgelastete Psychotherapeuten dazu motivieren, Soldaten der Bundeswehr zu versorgen. Lesen Sie hier eine Mitteilung der KV Berlin zu diesem Thema:
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Änderung des Vertrags zwischen der KBV und des Bundesverteidigungsministeriums
– Vereinbarung von psychotherapeutischen Zuschlägen für Soldaten
Rückwirkend zum 01. April 2017 hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit dem
Bundesverteidigungsministerium eine Änderung des Vertrags über die ärztliche Versorgung von Soldaten der
Bundeswehr zur Durchführung von Untersuchungen der allgemeinen Wehrpflicht sowie Untersuchungen zur
Vorbereitung von Personalentscheidungen und betriebs- und fürsorgeärztliche Untersuchungen vereinbart. Die
Änderung sieht vor, dass bei der Abrechnung der Leistungen des Abschnittes 35.2 EBM die GOP 35251, 35252
und 35253 von nun an auch bei den Soldaten der Bundeswehr ab der ersten Sitzung berechnungsfähig sind. Die
Bewertung der drei Zuschläge erfolgt nach dem ausgewiesenen Wert in der regionalen Euro-Gebührenordnung
multipliziert mit dem Faktor 0,5. Ziel ist es, einem ausgelasteten Psychotherapeuten auch bei der Behandlung
von Bundeswehrsoldaten die Beschäftigung einer sozialversicherungspflichtigen Halbtagskraft zu ermöglichen
sowie die psychotherapeutische Versorgung der Soldaten zu sichern."