Für Psychologische Psychotherapeuten

Je nachdem, mit welcher Fachkunde Sie approbiert sind, stehen Ihnen unterschiedliche Weiterbildungsgänge bei uns offen:

Fachkunde Verhaltenstherapie

Sollten Sie mit der Fachkunde Verhaltenstherapie approbiert sein, können Sie bei uns eine verklammerte Fachkunde in tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Psychotherapie erwerben. Hierbei sind gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung die Anforderungen des Fachkundenachweises für eine kombinierte Ausbildung nachzuweisen:

  • 600 Stunden vertiefte Theorie in analytisch begründeten Verfahren (200 Std. Grundkenntnisse werden auf vertiefte Theorie nicht angerechnet)
  • mindestens 10 Behandlungsfälle in analytisch begründeten Therapieverfahren mit insgesamt mindestens 1000 Stunden, maximal 1600 Stunden
  • davon mindestens 4 Fälle in analytischer Therapie und davon 2 Langzeittherapien mit jeweils 240 Stunden
  • und mindestens 4 Fälle in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie und davon mindestens 1 Kurzzeittherapie und 1 Langzeittherapie
  • und 2 Fälle zur Auswahl in analytischer Therapie oder tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie
  • mindestens 250 Stunden Supervision bezogen auf alle Langzeittherapie-Fälle, davon mindestens 80 Stunden Einzelsupervision
  • mindestens 240 Stunden Selbsterfahrung, ohne anteilige Zuordnung von Stunden zu den einzelnen Verfahren.

Sollten Sie als Verhaltenstherapeut nur an der Fachkunde in analytischer Psychotherapie interessiert sein, gelten nachstehende Kriterien. Sie können dann allerdings später keine tiefenpsychologisch fundierten Therapien abrechnen, sondern ausschließlich große analytische Therapien. Das mag aber manchen Kollegen ausreichen, die etwas leichtere Störungen mit Verhaltenstherapie behandeln möchten und die analytische Therapie für schwerere oder frühere Erkrankungen nutzen wollen.

  • 400 Stunden vertiefte Theorie in analytischer PT
  • mindestens 6 Behandlungsfälle in analytischer Therapie mit insgesamt mindestens 600, maximal 800 Stunden, davon 2 Langzeittherapien  mit jeweils mind. 240 Stunden
  • Mindestens 150 Stunden Supervision davon mindestens 50 Stunden Einzelsupervision
  • 120 Stunden Selbsterfahrung.

Fachkunde tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Wenn Sie mit der Fachkunde in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie approbiert sind, bieten wir Ihnen den Erwerb der 2. Fachkunde in analytischer Psychotherapie an. Dafür sind folgende Mindestvoraussetzungen zu erfüllen:

  • 400 Stunden vertiefte Theorie in analytischer PT
  • mindestens 4 Behandlungsfälle in analytischer Therapie mit insgesamt mindestens 600, maximal 800 Stunden, davon 2 Langzeittherapien  mit jeweils mind. 240 Stunden
  • Mindestens 150 Stunden Supervision davon mindestens 50 Stunden Einzelsupervision
  • 120 Stunden Selbsterfahrung.

 

Psychoanalytiker DGIP + DGPT

Wenn Sie Psychoanalytiker werden möchten, verbunden mit einer Anerkennung durch unsere Fachgesellschaft, der Deutschen Gesellschaft für Individualpsychologie (DGIP), sowie des deutschen Dachverbandes aller Psychoanalytiker, der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT), sind einige zusätzliche Voraussetzungen nötig. Über die Fachkunde in analytischer Psychotherapie hinaus sind dafür 250 Stunden Selbsterfahrung erforderlich, sowie die Annahme einer wissenschaftlich fundierten Examensarbeit durch das Institut.

Selbsterfahrung

Die Selbsterfahrung begleitet die gesamte Weiterbildung. Bei einer Weiterbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie ist dies eine Lehrtherapie, die über einen bestimmten Zeitraum einmal wöchentlich, später auch seltener statt findet. Bei einer analytischen Weiterbildung muss die Lehranalyse nur für eine längere Zeit, nicht aber für die Zeit der gesamten Weiterbildung mit drei Wochenstunden gemacht werden. Darin unterscheiden wir uns von einigen anderen, psychoanalytischen Instituten in Berlin. Wie eine analytische Therapie sollte sich unseres Erachtens auch die Lehranalyse an den persönlichen Bedürfnissen und Möglichkeiten des Analysanden orientieren.

Analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Diese Weiterbildung steht allen Psychologischen Psychotherapeuten, unabhängig von ihrer Fachkunde offen. Für PP mit der Fachkunde Psychoanalyse gelten abweichende Stundenzahlen, diese können Sie in der Rubrik Weiterbildung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten finden.

Für alle anderen gelten folgende Vorgaben:

  • theoretische Ausbildung (circa 800 Stunden: 200 Stunden bis zur Zwischenprüfung, 400 Stunden   in Seminarform und circa 200 Stunden Selbststudium
  • Weiterbildungsbegleitende Lehranalyse von mindestens 250 Stunden: Die Lehranalyse muss nicht über den gesamten Zeitraum der Weiterbildung mit drei Wochenstunden erfolgen, sondern richtet sich nach den persönlichen Bedürfnissen und Möglichkeiten des Weiterbildungsteilnehmers.
  • Behandlung von 10 Patienten unterschiedlicher Altersgruppen unter Supervision über mindestens 600 Stunden

Am Ende der Weiterbildung haben Sie die Voraussetzungen für den Eintrag ins Arztregister, für die Abrechnungsgenehmigung für analytische Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen erworben, sowie für eine Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Individualpsychologie (DGIP) und der Vereinigung analytischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (VAKJP).

Gruppenpsychotherapie

Eine Weiterbildung in tiefenpsychologisch fundierter oder analytischer Gruppentherapie bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Berliner Institut für Gruppenanalyse (BIG) an. 

zum BIG