Bewerbungsverfahren

ACHTUNG - AUSBILDUNGSSTOPP
WIR NEHMEN AKTUELL KEINE BEWERBER(INNEN) IN UNSEREM INSTITUT AN - ACHTUNG - AUSBILDUNGSSTOPP 

 

Die Zulassung zur Ausbildung am AAI setzt einen Diplom- oder Masterabschluss in Psychologie, Pädagogik oder Sozialpädagogik voraus. Bei einigen Abschlüssen lassen wir vom Landesamt für Gesundheit und Soziales von Berlin auf Kosten des Institutes eine Prüfung durchführen, ob sie für die Ausbildung und später für die staatliche Prüfung zugelassen werden. Dies dient Ihrer und unserer Absicherung. Eine weitere Voraussetzung ist die persönliche Eignung der Bewerber. Die Bewerbung erfolgt schriftlich an den Weiterbildungsausschuß (WBA). Dabei sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Ein formloser Antrag auf Zulassung
  • Ein ausführlicher Lebenslauf, aus dem die bisherige persönliche Entwicklung ersichtlich ist, einschließlich Angaben über sonstige Weiterbildungen, über psychische Erkrankungen bzw. psychotherapeutische Behandlungen und über die Teilnahme an Selbsterfahrungsgruppen
  • Ein tabellarischer beruflicher Lebenslauf
  • Ein einfaches Polizeiliches Führungszeugnis (für die KiJu Ausbildung ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis bei Bewerbungsannahme)
  • Eine Kopie des Abschlusszeugnisses Ihres Studiums.
  • Ein aktuelles Lichtbild.

Nach zwei Zulassungsinterviews entscheidet der Aus- und Weiterbildungsausschuss über die Eignung des Bewerbers. Ist daraufhin eine Zulassung in Aussicht gestellt, so ist spätestens jetzt ein einfaches Polizeiliches Führungszeugnis (für  KiJu ein erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis) einzureichen und die Semestergebühr (ggf. anteilig zu entrichten. Zugelassene Bewerber sollten ihre Selbsterfahrung bei einem Lehranalytiker / einer Lehranalytikerin des AAI Berlin baldmöglichst beginnen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung. Sie wird grundsätzlich nur für die beiden ersten Semester ausgesprochen.