Informationen für Patienten

Sie denken darüber nach, ob eine Psychotherapie für Sie selbst oder für Ihr Kind sinnvoll sein könnte? Dazu haben wir hier einige Informationen zusammen gestellt, die Ihnen weiter helfen können:
Zunächst einige Informationen darüber, welche Angebote an Diagnostik, Vermittlung und Therapie unsere Ambulanz anbietet. Danach Näheres zu der Frage, was eigentlich psychische Störungen sind und wie eine Psychotherapie abläuft,

 

Was können wir in der psychotherapeutischen Ambulanz für Sie tun?

  • Wir bemühen uns zunächst um die zutreffende diagnostische Einordnung ihrer Beschwerden.
  • Wir machen Ihnen danach einen Behandlungsvorschlag und bieten Ihnen möglichst schnell einen entsprechenden Behandlungsplatz an, wenn analytische oder tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder auch analytische Kurzzeittherapie oder analytische Gruppentherapie angezeigt und notwendig ist.
  • Wir beurteilen auch, ob wir andere Verfahren für indiziert halten und vermitteln Sie zu geeigneten Behandlern oder teilen Ihnen mit, wohin Sie sich wenden können.

Wie ist der genaue Ablauf?

  1. Anmeldung: Melden Sie sich bitte als Erstes in unserer Ambulanz an.

    Patientenvermittlung Erwachsenentherapie Tel.: 030 / 890 944 12 - NUR MONTAG ab 12 Uhr
    solange freie Termine verfügbar sind 

    Kinder- und Jugendlichentherapie Tel.: 030 / 891 3001 - Dienstag und Donnerstag 10-13 Uhr (aktuell keine freien PLätze)

    Achtung: In den Schulferien KEINE Sprechstunden.

    Sie werden Ihnen Telefonnummer und Adresse eines Psychotherapeuten geben, der Sie als Erstes kennen lernen und sich einen Eindruck von Ihrer Problematik verschaffen wird. Bitte vereinbaren Sie mit diesem telefonisch einen Termin. (Im Kinder- und Jugendlichenbereich bekommen Sie direkt einen Termin für Ihr Kind)
  1. Erstgespräch: Ein erstes Gespräch findet mit einem unserer Erstsichter statt. Es handelt sich um Psychoanalytikerinnen bzw. Psychoanalytiker unseres Institutes. Diese stellen fest, ob es sich bei Ihnen tatsächlich um eine seelische oder überwiegend seelisch bedingte Erkrankung handelt. Das Gespräch dauert ungefähr eine halbe Stunde bis 50 Minuten. Bringen Sie bitte in jedem Fall Ihre gültige Versicherungschipkarte mit.
  2. Füllen Sie dann bitte unseren Anmeldebogen aus, den Sie vom Erstsichter bekommen und schicken Sie diesen an die Ambulanz.
  3. Krankengeschichte: Eine andere Kollegin bzw. Kollege wird danach in zwei weiteren Sitzungen Ihre Anamnese (Krankengeschichte) erheben. Die oder der Betreffende wird, wenn möglich, bereits beim Erstgespräch dabei sein, so dass Sie sich bereits kennen lernen und direkt nach dem Erstgespräch Termine für die Anamnesegespräche vereinbaren können. Falls das nicht möglich ist, bekommen Sie von der Ambulanz eine Telefonnummer genannt, unter der Sie die Termine für die Anamnesegespräche vereinbaren können. Bringen Sie zum ersten Anamnesegespräch bitte ebenfalls Ihre Versichertenkarte mit, da diese Sitzungen über die Ambulanz abgerechnet werden.
  4. Indikationsstellung: Die Befunde von Erstsicht und Anamneseerhebung werden zwischen den beteiligten Kolleginnen und Kollegen besprochen. Sie entscheiden über das weitere Vorgehen.
  5. Behandlungsplatz: Wenn eine psychoanalytische, tiefenpsychologisch fundierte oder Kurzzeit-Psychotherapie als Methode der Wahl festgestellt wird, wird Ihnen über die Ambulanz ein Behandlungsplatz bei einem an unserem Institut in Ausbildung befindlichen Arzt oder Psychologen vermittelt.Die Therapeuten sind Psychologen oder Ärzte in fortgeschrittener, berufsbegleitender psychotherapeutischer Weiterbildung, sowie approbierte Psychologische Psychotherapeuten und Fachärzte. Wenn ein anderes therapeutisches Vorgehen angezeigt ist, bemühen wir uns um die Vermittlung eines in Frage kommenden Behandlungsplatzes außerhalb des Institutes. Ein Rechtsanspruch auf einen Behandlungsplatz bei uns besteht jedoch nicht.
  6. Kosten: Die Kosten für die Vorgespräche werden von der Krankenkasse übernommen, wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung (Ersatz-, Betriebs-, Innungs- oder Ortskrankenkasse) versichert sind und wenn Sie zum Vorgespräch Ihre Versichertenchipkarte mitbringen. Fällt eines der Untersuchungsgespräche ins nächste Quartal, benötigen wir die Chipkarte erneut.
    Die Kostenübernahme für eine psychotherapeutische Behandlung muss bei der Krankenkasse vorher beantragt werden. Das macht Ihr Behandler mit Ihnen. Er hat auch die dafür nötigen Formulare.
  7. Vertraulichkeit: Sie können davon ausgehen, dass alle erhobenen Befunde und Aufzeichnungen streng vertraulich unter Beachtung der Schweigepflicht behandelt und in keinem Fall ohne Ihre schriftliche Zustimmung und Beauftragung an Dritte weitergeleitet werden.

Allgemeine Informationen

Die Bundespsychotherapeutenkammer hat auf ihren Internetseiten sehr übersichtlich grundlegende Informationen für Patienten zusammengestellt.