Kosten und Gebühren einer Ausbildung

Alle Aus- und Weiterbildungen, egal an welchem Institut, müssen von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst finanziert werden. Staatliche Zuschüsse werden nicht gewährt. Jedoch werden Sie für Ihre Tätigkeit bereits während Ihrer Ausbildung vergütet, so dass Sie am Ende die Möglichkeit haben, Ihre Ausbildung durch Ihre Tätigkeit zu refinanzieren. Die weiter unten folgenden Modellrechnungen sollen dies veranschaulichen.

Im ersten Teil der Ausbildung, bis zur Zwischenprüfung vor der Behandlungsphase, stehen Ihren Kosten allerdings noch keine Einnahmen entgegen. Die Ausbildungskosten können Sie beispielsweise über einen Ausbildungskredit der KfW oder der Deutschen Apotheker- und Ärztebank finanzieren. Für einen solchen Kredit fallen Zinsen an. Eine weitere Möglichkeit zur Unterstützung besteht in einem kleinen zinslosen Darlehen durch einen Fond der DGIP. Sprechen Sie uns bei näherem Interesse gern auf diese Möglichkeiten an. Nach der Zwischenprüfung beziehen Sie Einnahmen durch die Vergütung Ihrer Behandlungen.

Praktische Tätigkeit

Die Zeit des Praktikums ist oft ein Problem. Die 1.200 Stunden Praktische Tätigkeit 1 (PT1) müssen Sie über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten absolvieren. Meist sind dafür 25-30 Arbeitsstunden in der Woche nötig. Oft kann daneben keiner weiteren Tätigkeit nachgegangen werden, um so den Lebensunterhalt zu finanzieren. Viele Kliniken zahlen für die PT1 weniger als 400,00 € im Monat.

Überdies werden während der PT1 in der Regel von den Einrichtungen keine Sozialversicherungsbeiträge wie Rentenversicherungs-, Krankenversicherungs- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge abgeführt. Dadurch fehlen Ihnen zum Schluss Punkte auf Ihrem Rentenkonto, die sich später bemerkbar machen. Wir bemühen uns berufspolitisch über die Kammern und Verbände um eine Novellierung des Psychotherapeutengesetzes, so dass diese Missstände bald möglichst abgeschafft werden. Im Moment ist die Praktische Tätigkeit aber an allen Instituten die größte Hürde für eine Ausbildung.

Ambulanzabgabe

Die Kosten für Lehrtherapie bzw. Lehranalyse und Supervision sind an den gemeinnützigen Instituten ähnlich. Die Höhe der Ambulanzabgabe variiert dagegen häufig. Oft kommen noch versteckte Kosten für die Nutzung von Behandlungsräumen im Institut oder in Sternpraxen hinzu. Auch die Einweisung in das Abrechnungsprogramm und entsprechende Updates können an anderen Instituten kostenpflichtig sein. Vielleicht müssen Sie sich nach solchen Extraausgaben gezielt erkundigen.

Kosten am AAI Berlin

Das AAI Berlin ist ein eingetragener Verein und als solcher darf das Institut keinen Gewinn erwirtschaften. Viele Tätigkeiten, z. B. die meisten des Vorstandes und der Gremien, werden ehrenamtlich erbracht. Trotzdem entstehen dem Institut Kosten, so dass eine Refinanzierung erforderlich ist. Damit diese Kosten für Sie leicht nachvollziehbar sind, haben wir uns für eine transparente und einfache Kostenstruktur entschieden. Die Kosten sind im Folgenden aufgeführt.

Ambulanzabgabe

Unsere Ambulanzabgabe beträgt derzeit 21,5 % vom Behandlungshonorar. Darin enthalten sind eine Pauschale für die Nutzung der Behandlungsräume und sämtliche Gebühren für das Abrechnungsprogramm Elefant. Für jede Behandlungsstunde im Rahmen Ihrer Ausbildung erhalten Sie derzeit 103,87 € (Stand Januar 2022) von den Kassen. Abzüglich der Ambulanzabgabe verbleibt Ihnen ein Betrag von 81,54 €* pro Sitzung, der Ihnen ausbezahlt wird.

*immer abhängig vom aktuellen Kassensatz

Allgemeine Kosten (alle Rechenbeispiele sind Stand Jan 2022)

Allgemeine Kosten einer 5-jährigen Ausbildung (in Teilzeit)

  Einnahmen Ausgaben
Bewerbungs- und Aufnahmegebühr (inkl. Erstinterviews)   -180,00 €
Semestergebühr 307,00 € für 10 Semester   -3.070,00 €
Zweitsichten der Anamnesen je Stunde 103,87 €*, 10 Anamnesen müssen vor der Zwischenprüfung erhoben werden   -1038,70 €
Zwischenprüfung   -160,00 €
Summe   -4.448,00 €
Stand 2022* der Stundensatz entspricht immer dem aktuellen Kassensatz für die Psychotherapiestunde

Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie für Erwachsene

5-jährige Teilzeitzeitausbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie

  Einnahmen Ausgaben
Allgemeine Kosten (siehe oben)   -4.448,00 €
120 Std. Selbsterfahrung à 103,87 €*   -12.464,40 €
min. 600 Behandlungsstunden à 103,87 €* unter Supervision 62.322,00 €  
150 Std. Supervision à 103,87€*   -15.580,50 €
Ambulanzabgabe 21,5 % von 600 Behandlungsstunden   -13.399,23 €
Gesamtsaldo 16.429,87 €  
max. 800 Behandlungsstunden à 103,87€* unter Supervision möglich 83.096,00 €  
Ambulanzabgabe 21,5% von 800 Behandlungsstunden   -17.865,64 €
Gesamtsaldo 32.737,46€  
* der Stundensatz entspricht immer dem aktuellen Kassensatz für die Psychotherapiestunde

Verklammerte Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Psychotherapie für Erwachsene

Die verklammerte Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Psychotherapie für Erwachsene entspricht den Voraussetzungen zum Erwerb der Fachkunde für Psychoanalyse im Arztregister und den Richtlinien von DGIP und DGPT. Sie ist nur als Teilzeitausbildung über 5 Jahre möglich, da die analytischen Therapien in der praktischen Ausbildung schon mindestens 3 Jahre laufen.

5-jährige verklammerte Teilzeitausbildung in tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Psychotherapie

  Einnahmen Ausgaben
Allgemeine Kosten (siehe oben)   -4.448,00 €
250 Std. Selbsterfahrung à 103,87€*   -25.967,50 €
min. 1.000 Behandlungsstunden à 103,87 €* unter Supervision 103.870,00 €  
250 Std. Supervision à 103,87€*   -25.967,50 €
Ambulanzabgabe 21,5 % von 1.000 Behandlungsstunden   -22.332,05 €
Gesamtsaldo 25.154,95€  
max. 1.600 Behandlungsstunden à 103,87€* unter Supervision möglich 166.192,00€  
Ambulanzabgabe 21,5 % von 1.600 Behandlungsstunden   -35.731,28 €
Gesamtsaldo 74.077,72 €  
* der Stundensatz entspricht immer dem aktuellen Kassensatz für die Psychotherapiestunde

Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Allgemeine Kosten einer 7-jährigen Ausbildung (in Teilzeit)

  Einnahmen Ausgaben
Bewerbungs- und Aufnahmegebühr (inkl. Erstinterviews)   -180,00 €
Semestergebühr 307,00 €, für 14 Semester bei einer 7-jährigen Teilzeitausbildung   -4.256,00 €
Zweitsichten der Anamnesen je Stunde 103,87 €*, 10 Anamnesen müssen vor der Zwischenprüfung erhoben werden   -1038,70 €
Zwischenprüfung   -160,00 €
Summe   -5.637,70 €
* der Stundensatz entspricht immer dem aktuellen Kassensatz für die Psychotherapiestunde

7-jährige verklammerte Teilzeitausbildung in tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

  Einnahmen Ausgaben
Allgemeine Kosten (siehe oben)   -5.637,70 €
250 Std. Selbsterfahrung à 103,87 €*   -25.967,50 €
min. 1.000 Behandlungsstunden à 103,87 €* unter Supervision 103.870,00 €  
250 Std. Supervision à 103,87 €*   -25.967,50 €
Ambulanzabgabe 21,5 % von 1.000 Behandlungsstunden   -22.332,05€
Gesamtsaldo: 23.965,25€  
max. 1.600 Behandlungsstunden à 103,87 €* unter Supervision möglich 166.192,00€  
Ambulanzabgabe 21,5 % von 1.600 Behandlungsstunden   -35.731,28€
Gesamtsaldo: 72.888,02 €  
* der Stundensatz entspricht immer dem aktuellen Kassensatz für die Psychotherapiestunde

Dauer der Ausbildungen

Die Zahlen der Berechnungen beziehen sich auf die einzelnen Stundenzahlen, die in den jeweiligen Richtlinien vorgeschrieben sind, d. h. die Sie erbringen müssen, um den Abschluss zu bekommen. Wenn es im Ausbildungsverlauf zu Verzögerungen kommt, ändert sich entsprechend auch die Berechnung. Verzögerungen können durch die verschiedensten Gründe eintreten, durch Gründe, die bei Ihnen liegen, wie die Geburt eines Kindes, oder Probleme innerhalb der Ausbildung, die vorher schwer absehbar sind. Wenn etwa Anamnesepatientinnen oder -patienten nicht erscheinen oder Ausbildungsbehandlungen im fortgeschrittenen Stadium abgebrochen werden, verlängert sich die Zeit der Ausbildung unter Umständen auf möglicherweise 7 Jahre. Entsprechend mehr Semestergebühren fallen an. Auch die Lehranalyse bzw. Lehrtherapie kann sich dadurch verlängern, weil sie den gesamten Ausbildungsverlauf begleiten soll, obwohl sie am Ende oft nur noch niedrigfrequent z. B. 14-tägig stattfindet, ganz nach Ihrem Bedarf. An der Einnahmeseite ändert sich nichts, weil mehr als 1.600 Behandlungsstunden in der verklammerten Ausbildung nicht abgerechnet werden können.