In einer tiefenpsychologisch fundierten Ausbildung über 3 oder 5 Jahre findet die gesamte Ausbildung begleitend eine Lehrtherapie statt, in einer analytischen Ausbildung analog eine Lehranalyse.
Es sind nach dem Psychotherapeutengesetz mindestens 120 Stunden Lehrtherapie notwendig. Sie findet in der Regel einmal wöchentlich im Sitzen statt, in späteren Ausbildungsabschnitten kann die Frequenz in Absprache mit dem Lehrtherapeuten unter Umständen auch reduziert werden.
In unseren Aus- und Weiterbildungsrichtlinien heißt es dazu:
Die Formulierung „in der Regel“ bedeutet, dass es auch Phasen geben kann, in denen die Lehranalyse einmal oder zweimal wöchentlich statt findet. Über die Lehranalyse und ihre Frequenz gibt es in der neueren Psychoanalyse immer wieder einmal kontroverse Diskussionen, etwa in der „Psyche“ Heft 11/2014. Ralf Zwiebel merkt darin etwa an, dass in jeder therapeutischen Analyse geprüft wird, welcher Rahmen und welches Setting für die gemeinsame Arbeit des analytischen Paars förderlich ist, was auch für Lehranalysen gelten sollte, will man nicht ihren Raum unnötig einengen. Wir meinen, dass die Lehranalyse auch nur dann ihre didaktische Funktion im Rahmen der Ausbildung erfüllen kann, wenn ihre Frequenz nicht völlig los gelöst von den Bedürfnissen und Möglichkeiten des Analysanden bemessen wird.
Es sollten LehranalytikerInnen oder mit Lehranalysen beauftragte KollegInnen unseres Institutes sein. In begründeten Ausnahmefällen kann beim Aus- und Weiterbildungsausschuss beantragt werden, die Lehrtherapie oder Lehranalyse bei einer KollegIn eines anderen Institutes zu machen. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um eine LehranalytikerIn handelt, die von der DGPT anerkannt ist.