Therapien im Kostenerstattungsverfahren

Was bedeutet Kostenerstattung?

Berlin ist als Zulassungsbezirk für die meisten Arztgruppen, auch für Psychotherapeuten gesperrt. Deshalb bekommen viele Psychotherapeuten keinen Kassensitz, obwohl sie die dafür notwendigen Qualifikationen, die sog. Fachkunde besitzen. Gleichzeitig sind die meisten Praxen von Vertragspsychotherapeuten über Wochen oder Monate ausgebucht. Deshalb finanzieren gesetzliche Krankenkassen Psychotherapien über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren nach §13 Absatz 3 Sozialgesetzbuch V. Sollten Sie einen Therapieplatz suchen, bitten Sie am besten zu allererst Ihre Kasse um die Mitteilung von freien Plätzen. Wenn solche derzeit nicht genannt werden können, notieren Sie sich Datum des Anrufs und Namen sowie Auskunft des Sachbearbeiters bzw. bitten Sie um eine schriftliche Auskunft, dass man Ihnen keinen freien Therapieplatz vermitteln kann. Dies benötigen Sie, wenn Sie sich einen Platz in einer Privatpraxis suchen wollen, um dort eine Therapie im Kostenerstattungsverfahren zu machen. Sie sind jedoch verpflichtet, zunächst nach einem Platz bei einem Kassentherapeuten zu suchen. Am besten protokollieren Sie jeden ihrer telefonischen oder schriftlichen Anfragen in Kassenpraxen (ggf. aus dem Gedächtnis). Die konkrete Beantragung erläutert Ihnen die Therapeutin bzw. der Therapeut in der entsprechenden Privatpraxis. Und noch ein Tip: Lassen Sie sich nach Absendung des Antrags bitte den Eingang der Unterlagen bei Ihrer Kasse bestätigen, da die Kasse lt. Patientenrechtegesetz innerhalb von max. 5 Wochen eine Entscheidung mitteilen muss. Andernfalls gilt die Therapie als bewilligt. Nach der Kostenübernahme erfolgt die Finanzierung ganz ähnlich, wie bei Psychotherapeuten, die von der Kassenärztlichen Vereinigung als Vertragsbehandlerzugelassen sind. Weitere Informationen finden Sie zu dem Thema auch bei der Bundespsychotherapeutenkammer.

Krankenkassen

Rechtlich sind alle gesetzlichen Kassen nach § 13.3 SGB V verpflichtet, Therapien im Kostenerstattungsverfahren zu finanzieren. Von Kasse zu Kasse unterschiedlich wird die Kostenübernahme jedoch mehr oder weniger verkompliziert und erschwert, oder aber unkompliziert gehandhabt. Erfahrungsgemäß ist es derzeit schwieriger geworden, eine Finanzierung der Kostenerstattung zu bekommen. V.a. bei kleineren Betriebskrankenkassen ist es aber unkomplizierter, das Kostenerstattungsverfahren bewilligt zu bekommen . Die AOK übernimmt grundsätzlich keine Kostenerstattung, da sie im AOK-Institut immer freie Behandlungsplätze für ihre Versicherten hat (Telefon 0800 26508024320).

Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen

Folgende PsychoanalytikerInnen, die an unserem Institut bzw. der DGIP ausgebildet worden sind, bieten tiefenpsychologische und psychoanalytische Behandlungen im Kostenerstattungsverfahren an:

Folgende approbierte psychologische Psychotherapeutin bietet psychoanalytische und tiefenpsychologische Psychotherapie an

  • Dipl.-Psych. Veronika Schmieding
    Praxis für Psychotherapie, Crellestrasse 33, 10827 Berlin
    Tel. 0176-54 08 27 17
    Website